KI-VO im DPMS
Stichtag 02.02.2025: So unterstützt das DPMS bei der Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO)
Ab dem 02.02.2025 ist die Einhaltung einzelner Bestimmungen der neuen KI-Verordnung (KI-VO) für Unternehmen verpflichtend. Organisationen müssen sicherstellen, dass keine verbotenen Praktiken gemäß Art. 5 KI-VO angewendet werden, und gleichzeitig die erforderliche Fachkompetenz gemäß Art. 4 KI-VO aufbauen.
Hier erfahren Sie, wie das DPMS Sie dabei unterstützt.
KI-Kompetenz aufbauen: Mitarbeiterschulung
Gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO) müssen Unternehmen Fachkenntnisse aufbauen, um den Einsatz von KI-Systemen zu verstehen, Risiken zu bewerten und gezielt zu steuern.
Das DPMS unterstützt Sie dabei mit einer umfassenden Schulung für Mitarbeitende, die die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, den sicheren Umgang mit KI-Anwendungen sowie Ihre Rechte und Pflichten gemäß der KI-VO vermittelt.
Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit der Gesellschaft für Datenschutz die Möglichkeit, sich zum DEKRA-zertifizierten KI-Beauftragten weiterzubilden – eine Qualifikation, die Sie optimal auf die Anforderungen der KI-VO vorbereitet.
Richtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Unsere Vorlage für eine Richtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hilft Ihrer Organisation, verbindliche Standards für den sicheren, ethischen und rechtskonformen Umgang mit KI-Systemen zu etablieren.
Verbotene Praktiken identifizieren und abschalten
Künstliche Intelligenz (KI) wird in nahezu jedem Unternehmen eingesetzt – oft unbemerkt, etwa durch nachgerüstete Softwarefunktionen.
Die KI-Verordnung (KI-VO) verpflichtet Unternehmen, ihre KI-Systeme zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Rolle eindeutig zu definieren.
Mit der KI-Dokumentationsfunktion im DPMS können Sie KI-Systeme zentral erfassen, Risiken bewerten und verbotene Praktiken gemäß Art. 5 KI-VO erkennen und adressieren.
Zusätzliche Ressourcen
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Anforderungen der KI-VO empfehlen wir den Blogbeitrag unseres Partners, der Datenschutzkanzlei aus Hamburg: Die KI-Verordnung – Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Organisation unter den Anwendungsbereich der KI-VO fällt? Machen Sie den Test mit dem kostenlosen Klick-Tool des Bitkom.